AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen FA CureConcepts

AGB für „Entspannungskurse PMR und AT

Anmeldung
Ihre Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Ihre Anmeldung ist immer verbindlich. Sie erhalten die Anmeldebestätigung für den jeweiligen Entspannungskurs per E-Mail. Reservierungen können nur für maximal eine Woche vorgenommen werden.


Bezahlung
Die Kursgebühren müssen bis 4 Wochen vor Kursbeginn auf das Konto bei der IngDiBa mit der IBAN DE53 5001 0517 5429 5336 95 überwiesen werden. Zahlungen für Anmeldungen die kurzfristig erfolgen, sind innerhalb von 3 Tagen fällig.


Rücktritt
Bei Rücktritt vom bereits bestätigten Kurs fallen Bearbeitungsgebühren in Bezug auf die reguläre Kursgebühr in folgender Höhe an:
Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% erhoben.
Bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% erhoben.
Bei Rücktritt bis zu 1 Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% erhoben.
Bei Rücktritt < 1 Woche, Nichterscheinen oder Abbruch des Kurses wird die volle Kursgebühr fällig.
Wenn der Teilnehmer einen Ersatz stellen kann, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 10 % erhoben.


Krankheit des Teilnehmers
Bei Erkrankung des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Falls es organisatorisch möglich ist, KANN das Nachholen der Inhalte / des Kurses angeboten werden, sofern der Teilnehmer ein Attest vorgelegt hat.


Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich eine Absage des Kurses wegen zu geringer Teilnehmerzahl vor. Sollte wegen z.B. zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit der Dozentin oder aus Gründen höherer Gewalt ein Zwang bestehen, einen Kurs kurzfristig abzusagen, bestehen jedoch keine weitergehenden Ansprüche gegen den Veranstalter. Bei einer Absage werden bereits bezahlte Gebühren erstattet.
Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Veranstalter als auch dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe der Teilnahmegebühr des jeweiligen Kursteilnehmers. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die Kursteilnehmer Dritten verursachen, ist gänzlich ausgeschlossen.


Datenschutz
Die von Ihnen erworbenen persönlichen Daten werden von CureConcepts ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen genutzt und ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte zwecks Werbung oder ungewollter Kontaktaufnahme weitergeleitet. Die Firma CureConcepts ist auf Datenschutz, Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.


Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist: ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.


Early Bird Aktionen
Early Bird Aktionen gelten nur an dem Tag, an dem sie veröffentlich sind bzw. bis zum genannten Datum. Spätere Anmeldungen haben keinen Anspruch auf Early Bird Aktionen.
Findet ein beworbener Kurs mit Early Bird Aktion nicht statt (aus welchen Gründen auch immer), verfällt der Anspruch auf den Rabatt.


AGB für „Heilpraktikerleistungen der Physiotherapie“

§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller schriftlich bzw. elektronisch niedergeschriebenen Verträge mit der FA CureConcepts. Nebenabreden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung per Briefpost bzw. per Fax (nicht per E-Mail) als anerkannt. Mündliche Aussagen sind unverbindlich.
Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage eines beiderseitig unterschriebenen Behandlungsvertrages nach §§ 611 ff BGB, sowohl vom Leistungserbringer (FA CureConcepts) als auch dem Patienten, der gleichzeitig die vorliegenden AGB gelesen und akzeptiert hat.
Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Heilpraktikerleistungen für Physiotherapie gelten diese Bestimmungen als angenommen.


§ 2 Behandlung
Alle Behandlungen erfolgen unter der Maßgabe, den Patienten ganzheitlich zu behandeln. Die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird mit den gegebenen Mitteln angestrebt. Jedoch steht das Bemühen, langfristig die Ursache etwaiger Beeinträchtigungen zu beheben, im Vordergrund. Die Behandlungszeiten variieren zwischen 45 – 55 Minuten, damit die Behandlung innerhalb von 60 Minuten voll abgeschlossen werden kann (incl. An-und Auskleiden).
Alle durch die FA CureConcepts durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten. Dieser verpflichtet sich alle Fragen, die seine Person, seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtige Informationen selbstständig anzugeben.
Für den Fall einer eventuell konkret notwendigen Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten, um die Therapie zu optimieren, entbindet der Patient die Praxis für Physiotherapie gegenüber dem behandelnden Arzt und/oder weiteren Therapeuten untereinander von der Schweigepflicht.
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient erforderliche Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt und damit Therapiemaßnahmen verhindert.
Die Heilpraktikerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (elektronische Patientendatei). Dem Patienten steht eine Einsicht in die Akte jederzeit zu; er kann diese Akte aber nicht heraus verlangen. Der Patient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.
Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Heilpraktikerin kosten und honorarpflichtig aus der Akte und der elektronischen Patientendatei.


§ 3 Honorierung der Heilpraktikerleistung
Die Heilpraktikerin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches an die GebüH angelehnt ist. Die Behandlungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Bezahlung des im Behandlungsvertrags vereinbarten Betrags erfolgt grundsätzlich gemäß der vereinbarten Zahlungsweise, d.h. per Rechnung und anschließende Überweisung oder per Barzahlung.
Ist der Patient mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so ist die FA CureConcepts vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umgehenden Behandlungseinstellung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden dem Patienten in Rechnung gestellt und ggf. resultierende Schadenersatzansprüche geltend gemacht.


§ 4 Termine
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein vereinbarter Behandlungstermin aus einem wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der FA CureConcepts persönlich, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe des Patientennamens, Behandlungsdatums und Uhrzeit mitzuteilen. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Patient verantwortlich. Andernfalls wird die volle Höhe des entstandenen Verdienstausfalls dem Patienten in Rechnung gestellt. Hierfür erhält er eine gesonderte Rechnung.


§ 5 Verspätungen
Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Leistungserbringers (FA CureConcepts). Bei Verspätung verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.


§ 6 Rücktrittsrecht des Patienten
Sollte der Patient mit den Leistungen der FA CureConcepts während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungsvertrag zurücktreten, ist im Zuge dessen aber nicht berechtigt, die bereits erbrachte Leistung in seiner Abrechnung zu verhandeln. Dies bedeutet, die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Der Rücktritt vom Behandlungsvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die FA CureConcepts zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Behandlungstermin vorliegen.


§ 7 Rücktrittsrecht der FA CureConcepts
Die FA CureConcepts ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Patient sich entgegen der vorliegenden AGBs verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.


§ 8 Leistungserbringung und Schadenersatzanspruch
Die FA CureConcepts verpflichtet sich als Leistungserbringer, die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten. Diesbezüglich hat der Patient keinen Schadenersatzanspruch.


§ 9 Haftungsausschluss
Die FA CureConcepts schließt jegliche Haftung für Schäden am Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGBs oder durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Patienten entstehen. Die FA CureConcepts haftet nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung durch Diebstahl oder ähnliches ausgeschlossen.


§ 10 Minderjährige Patienten
Ist der Patient minderjährig oder aus anderen Gründen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig, bedarf es der Zustimmung und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.


§ 11 Datenübermittlung/-schutz
Die von der FA CureConcepts erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland verwendet. Die FA CureConcepts schützt personenbezogene Patientendaten und behandelt diese vertraulich. Erhebung, Nutzung und Verarbeitung erfolgen nur insoweit, wie dies für die Durchführung des geschlossenen Behandlungsvertrags und Art der Leistung erforderlich, gesetzlich zulässig und von dem Patienten gewünscht ist (siehe hierzu auch gesonderte Vereinbarung DSGVO).


§ 12 Vertragsbedingungen
Grundsätzlich gelten die zwischen der FA CureConcepts und dem Vertragspartner geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form erfolgen.


§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht.
Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.


Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der 13.01.2026. Inhaber: Heidrun Müller-Bothen

- Kontakt -

Kontakt@CureConcepts.eu
(01 76) / 72 21 97 57
-> Visitenkarte <-

– Über CureConcepts –

Motivation und Gesundheit sind die Grundlage für die persönliche Leistungsfähigkeit.

Sie können verschiedene Methoden zur Entspannung erlernen, oder ich begleite Ihr Unternehmen von der Planung zur Umsetzung und Aufrechterhaltung integrierter Maßnahmen zur Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeiter.

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